Die Advokaten

Rechtsgebiete


  1. Mietrecht
    Wir übernehmen sämtliche mit dem Mietrecht zusammenhängende Rechtsfälle. Sehr viele Mandanten kommen zu uns, weil sie in ihrer Mietwohnung eine Schimmelbelastung festgestellt, einen Wasserschaden erlitten oder ein sonstiges gesundheitlich relevantes Problem haben und nicht wissen, wie die Rechtslage einzuschätzen ist. Gerade weil beispielsweise durch eine Schimmelbelastung Gesundheitsgefahren bestehen und fachgerechte Schimmelsanierungen nicht billig sind, kommt es hier immer wieder zu Rechtstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter (oder sonstigen Beteiligten wie Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Versicherungen etc.).
  2. Wohnungseigentumsrecht
    Wir vertreten Sie in allen Rechtsfragen, die mit dem Wohnungseigentumsrecht zusammenhängen. Probleme kann es insbesondere geben, wenn in einer Eigentumswohnung eine Schimmelbelastung auftritt, und nicht klar ist, woher dieser Schimmel kommt. Oft stellt sich zum Beispiel die Frage: wurde der Schimmel durch falsches Nutzerverhalten, einen baulichen Fehler innerhalb des Sondereigentums oder durch einen Mangel des Gemeinschaftseigentums verursacht? Letzteres wäre z.B. der Fall, wenn die Hausfassade nicht richtig isoliert wäre oder vom Gemeinschaftseigentum ein Leitungswasserschaden ausging. Geht ein Schimmelschaden vom Gemeinschaftseigentum aus, stellt sich die Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft (oder möglicherweise sogar der Hausverwalter?) die Sanierung dieses Schimmelschadens zu bezahlen hat. Oder gab es womöglich früher einmal eine fehlerhafte Schimmelsanierung im Sondereigentum eines anderen Eigentümers?
  3. Versicherungsrecht
    Im Versicherungsrecht befassen wir uns häufig mit dem Problem, dass sich aufgrund eines Leitungswasserschadens Folgeschäden, insbesondere Schimmelbildung, ergeben. Versicherungen versuchen hier immer wieder, dem Haus- oder Wohnungseigentümer Schimmelbeseitigungsmaßnahmen zu "empfehlen", die nicht ausreichen, den Schimmelbefall fachmännisch und dauerhaft zu beseitigen. Gelegentlich entsteht der Eindruck, dass hierdurch die Kosten für die Versicherung gering gehalten werden sollen. Nach dem vermeintlichen Abschluss des Versicherungsfalls tritt dann in solchen Konstellationen der Schimmel nach geraumer Zeit möglicherweise wieder zutage - weil die mit bloßem Auge nicht erkennbaren Schimmelsporen nie erfolgreich beseitigt wurden, also immer noch da sind. Es ist dann höchst problematisch durchzusetzen, dass der jetzige Schimmelbefall zum früheren Leitungswasserschadens gehört. Deshalb ist zu empfehlen, von Anfang an rechtsanwaltschaftlichen Rat zu suchen.
  4. Baurecht
    Im Zusammenhang mit Bauarbeiten kommt es immer wieder vor, dass die Ausführung von Werkleistungen so mangelhaft ist, dass sich Feuchtigkeitsschäden ergeben. Häufig entstehen Fehler bei Errichtung der Dampfsperre, der Dämmung des Hauses, dem nachträglichen Einbau von modernen Fenstern, ungenügender Beachtung des aktuellen Standes der Technik und den DIN Normen usw.. Aufgrund der Feuchtigkeit entsteht Schimmel. Mitunter will dann der Bauunternehmer (oder dessen Haftpflichtversicherung) dem Bauherren diese Schäden nicht ersetzen.
  5. Werkvertragsrecht
    Wir vertreten im Werkvertragsrecht vornehmlich Fälle, bei denen Streitigkeit darüber herrscht, ob Schimmelsanierungsunternehmen die Beseitigung eines Feuchtigkeitsschadens bzw. Schimmelschadens fachgerecht durchgeführt haben, die Reinigung eines Objektes von Schimmelsporen erfolgreich war oder die Rechnungssumme berechtigt ist.
  6. Straßenverkehrsrecht
    Wir wickeln gerne Ihren Verkehrsunfall ab, beraten und vertreten Sie aber auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Insbesondere wenn es um die Frage geht, ob Sie Punkte in Flensburg erhalten, Ihr Führerschein entzogen wird oder eine sonstige einschneidende Maßnahme droht, ist anwaltliche Beratung dringend anzuraten.
  7. Vertragsrecht
    Wir überprüfen gerne Ihren Vertrag. Wir sind Ihnen selbstverständlich auch behilflich, einen Vertrag oder Ihre AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu Ihren Verträgen zu prüfen oder zu formulieren. Im Zusammenhang mit unseren sonstigen Tätigkeiten befassen wir uns immer wieder mit der Prüfung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und dessen Auswirkungen. Hier schlummert - unserem Eindruck nach - ein enormes Konfliktpotential, nachdem sich in der letzten Jahren sehr viel verändert hat, die AGB jedoch - teilweise seit vielen Jahren - unverändert blieben. Ein plakatives Beispiel mag die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Schönheitsreparaturen darstellen, die seit 2004 die mietrechtliche Landschaft massiv veränderte. Ein anderes Beispiel: die Entscheidung des BGH zur Verwendbarkeit der VOB gegenüber Endverbrauchern.