Unser Tätigkeitsfeld betrifft alle Rechtsgebiete, die sich in Zusammenhang mit der Abarbeitung von innenraumhygienischen Problemen ergeben (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Werkvertragsrecht, Versicherungsrecht, Schadensrecht, u.a.).
Weiterhin und davon unabhängig stehen wir Ihnen insbesondere in den Rechtsbereichen Maklerrecht, Straf- und Bußgeldrecht mit kompetenter Beratung und Vertretung zur Verfügung. Auch hier wollen wir mit Ihnen die Zukunft gestalten.